UNESCO

UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

UNSECO-Welterbekonvention

Die Welterbekonvention gibt es seit 1972. Die Liste des Welterbes der UNESCO umfasst 2020 1.121 Stätten in 167 Ländern. Davon sind mehr als 800 Kulturdenkmäler und knapp 200 Naturstätten. Über 30 Stätten sind sowohl Kultur- als auch Naturerbe.
Darüber hinaus existiert seit 1992 der Titel Weltdokumentenerbe, mit dem die UNESCO das dokumentarische Erbe der Menschheit als Kulturgedächtnis sichert und auszeichnet. Das immaterielle Kulturerbe kann ebenfalls unter den Schutz der UNESCO gestellt werden. Dies betrifft bspw. kulturelle Traditionen, handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten, mündliche Überlieferungen.

Die Welterbekonvention beruht auf verschiedenen Kriterien, die erfüllt werden müssen, um als Welterbe anerkannt zu werden:

  • Einzigartigkeit
  • Authentizität (historische Echtheit)
  • Integrität (Unversehrtheit)

Ein Welterbe hat einen »außergewöhnlichen universellen Wert« (Outstanding Universal Value = OUV) aufzuweisen. Dieser außergewöhnliche universelle Wert bezeichnet laut § 49 der Operativen Richtlinien »eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist. […].«

UNESCO-Welterbe Kriterien

Die UNESCO entwickelte zwecks Beurteilung der Einzigartigkeit zehn Kriterien, von denen die ersten sechs für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften relevant sind, während die folgenden für das Naturerbe die Rahmenbedingungen setzen. Ein Welterbe muss mindestens ein Kriterium erfüllen.

»Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher

  1. ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;
  2. für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;
  3. ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;
  4. ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen;
  5. ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;
  6. in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte);
  7. überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen;
  8. außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale;
  9. außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen;
  10. die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.«

Kriterien

Webtipp

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